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Geschichte der Jagd

(Quelle: DJV www.jagdonline.de)

Jagd zwischen gestern und heute
Von den Anfängen des Menschen als Jäger bis ins 7. Jahrhundert hinein durfte zu jeder Zeit alles Wild an jedem Ort mit allen Mitteln gefangen oder erlegt werden. Entsprechend eng ist die Jagdgeschichte mit der Entwicklungsgeschichte der Menschheit verzahnt.
Jagd prägte die Kultur, Sozialordnung, Sprache, Musik und Kunst. Selbst Mythos und Religion erscheinen zuerst im Umkreis jagdlicher Betätigung.
Denn eine erfolgreiche Jagd war die Voraussetzung für das Überleben. Die Beute diente ausschließlich der Lebens- und Nahrungssicherung, so wurden Felle für die Kleidung, Knochen für die Herstellung von Werkzeug und Waffen gebraucht. Das Fleisch war unerlässliche Grundlage der Ernährung.
Die Bedeutung der Jagd wandelte sich erst durch die Domestizierung von Tieren. Später lösten Ackerbau und Viehzucht die Jagd in ihrer lebensnotwendigen Funktion ab.

Bannforste wurden eingerichtet
Im deutschen Bereich setzte sich im 7. Jahrhundert n. Chr. mit dem fränkischen Reich eine neue Bewertung der Jagd durch. Die Könige strebten nach einer jagdlichen Sonderstellung, die im 9. Jahrhundert weitgehend anerkannt wurde. Das Recht des freien Tierfangs wurde durch sogenannte Bannforste eingeschränkt, in denen der Herrscher sich die alleinige Nutzung vorbehielt und Förstern die Verwaltung übergab. Ursprünglich diente die Bannlegung der Erhaltung der Jagd, erst später kam die Schonung und Pflege des Waldes durch Rodungsverbote und Nutzungsbeschränkungen hinzu.
Die übergroße Jagdleidenschaft mancher Herrscher bot Anlass zu heftiger Kritik. So war die Verpflichtung zu Jagdfrondiensten sowie der umfangreiche Jagd- und Wildschaden in Flur und Wald eine der Ursachen für die Bauernkriege ab dem 14. / 15. Jahrhundert.
Im 13. / 14. Jahrhundert begann die königliche Zentralgewalt zu schwinden, die Macht der Landesherren wuchs. Das Bannrecht ging auf die Landesherren über, die das Jagdrecht in ihrem Territorium einforderten. Ab 1500 beanspruchte der Landesfürst das Jagdausübungsrecht nicht nur in den ehemaligen Bannforsten, sondern im ganzen Land (Jagdregal). Durch die damit verbundene Einteilung in hohen und niederen Adel entstand auch die hohe und niedere Jagd. Der niedere Adel und die Bauern durften beispielsweise Hase, Fasan und Reh, also das Niederwild, erlegen, während die hohe Jagd u. a. auf Hirsch, Wildschwein oder Gams dem hohen Adel vorbehalten war.
Aus dieser Zeit stammt die Unterscheidung in Hoch- und Niederwild, die sich bis heute im Sprachgebrauch erhalten hat.

Revolution: Bindung der Jagd an Grundbesitz
Die Revolution 1848 änderte die bisher bestehende Regelung. Endgültig wird die Jagd an den Besitz von Grund und Boden gebunden. Mindestgrößen der Jagdflächen wurden vorgeschrieben und Verpachtungen ermöglicht, soweit das Jagdausübungsrecht nicht selber genutzt wurde.
Erstmals wurden von Behörden Jagdkarten ausgestellt, sie sind die Vorläufer unserer Jagdscheine. Schon damals legten die Grundeigentümer Flächen zu Jagdgenossenschaften zusammen und damit auch den Keim für unser heutiges Reviersystem.
Der Durchbruch zu neuen jagdgesetzlichen Regelungen - wie Bewirtschaftung des Schalenwildes und Verbot des Schrotschusses auf Rehwild - kündigte sich 1925 im Sächsischen, 1926 im Thüringischen Landesjagdgesetz und 1934 im Preußischen Jagdgesetz an.
Ein alles vereinheitlichendes Jagdgesetz wurde bereits ab 1931 ausgearbeitet und 1934 als Reichsjagdgesetz erlassen. Es schrieb unter anderem die Gründung von Jagdgenossenschaften, die behördliche Abschussplanung und die bestandene Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines vor. Die Jagdwissenschaft erlebte in der Folgezeit einen deutlichen Aufschwung.

Wirren der Nachkriegszeit
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Jagdwaffen unter Androhung der Todesstrafe eingezogen, die Jagd für deutsche Jäger verboten.
Den Besatzungssoldaten wurde hingegen die Jagd als Freizeitbeschäftigung erlaubt. Für sie gab es keinerlei Regeln und Vorschriften. Mit Maschinengewehren und Handgranaten wurden die Reviere leergeschossen, gleichzeitig führte die Lebensmittelknappheit in Deutschland zu starker Wilderei.
Bereits 1946 wurden in der britischen Besatzungszone Jägervereinigungen zugelassen. Zudem trat der amerikanische Gouverneur Lucius D. Clay für ein geregeltes, organisiertes Jagdwesen ein. In den Ländern der amerikanischen Zone hob das Militärregierungsgesetz von 1948 das Reichsjagdgesetz auf. In den anderen Besatzungszonen wurde die Jagd und die Entwicklung der Jagdverbände unterschiedlich gehandhabt.

Bundesjagdgesetz und Volksjagdrecht
Der Plan eines bundeseinheitlichen Jagdrechts stieß zunächst auf politische und verfassungsrechtliche Bedenken, wurde jedoch konsequent weiterverfolgt. 1949 wurde in Bad Dürkheim der Deutsche Jagdschutz-Verband gegründet, dem sich im Laufe der Jahre alle westdeutschen Landesjagdverbände anschlossen.
Am 1. April 1953 trat in der Bundesrepublik das Bundesjagdgesetz - als jagdrechtliches Rahmengesetz - in Kraft. Es kann nur Rahmenvorschriften erlassen, ausführende und ergänzende Vorschriften sind allein Sache der Länder.
In der DDR wurde 1953 das Jagdrecht vom Grundeigentum getrennt und in ein Volksjagdrecht überführt. Die Ausübung bekamen zunächst Jagdgesellschaften übertragen, die unentgeltlich Jagdflächen zur Verfügung erhielten.
Die Mitglieder der Jagdgesellschaften entrichteten einen einheitlichen, geringen Mitgliedsbeitrag. Das erlegte Schalenwild war ablieferungspflichtig, die Wildbewirtschaftung erfolgte durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe.
Nach dem Fall der Mauer galten Übergangsregelungen, in der Folge wurden in den fünf neuen Ländern Landesjagdgesetze und weitere jagdrechtliche Vorschriften auf Grundlage des Bundesjagdgesetzes erlassen.
Heute wird Jagd nicht nur national, sondern auch international bestimmt. Immer mehr nimmt die Europäische Union auf die jagdrechtlichen und jagdpolitischen Geschicke Einfluß.
Die Wahrnehmung der jagdlichen Interessen in der Europäischen Union und im Europarat liegt bei der FACE, dem Zusammenschluß der europäischen Jagdschutzverbände als Vertretung von rund 7 Millionen Jägern.

DJV als Dachverband der Landesjagdverbände
Als in den fünfziger Jahren der Deutsche Jagdschutz-Verband als Dachverband von elf Landesjagdverbände mit seiner Arbeit begann, konnte er bereits auf langjährige Erfahrung in der Verbandsarbeit zurückgreifen.
Bereits im März 1875 gründeten Jäger in Dresden den Allgemeinen Deutsche Jagdschutz-Verein (ADJV). Seine Ziele waren hauptsächlich: die Unterstützung von Staatsbehörden, die Mitarbeit bei der Jagdgesetzgebung vom Standpunkt des praktischen Jägers aus, die energische Verringerung der Wilderei und die Unterbindung des Handels mit gestohlenem Wild und Wildbret.
Nach dem Ersten Weltkrieg nahm der ADJV seine Arbeit wieder auf. Energisch lehnte er die Forderungen des Versailler Friedensvertages ab, wonach die Deutschen 120 Hirsche, 63.000 Rehe, 66.000 Hasen, 195.000 Fasanen und 6 Millionen Rebhühner als lebendes Wild sowie 75.000 Fasaneneier liefern sollten.
In der Zeit des Nationalsozialismus endete die Arbeit des ADJV, das Reichsjagdgesetz von 1934 löste 17 Ländergesetze unterschiedlichster Qualität ab.

Jagd heute
Ziele und Aufgaben der heutigen Jagd sind unter anderem: nachhaltige Nutzung einzelner Wildarten unter Berücksichtigung der Sozialstruktur, Förderung der freilebenden Tierwelt durch Schutz und Erhaltung eines artenreichen und gesunden freilebenden Wildtierbestandes, Vermeidung von Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Regulierung überhöhter Wildbestände.

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